Beratung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Mit dem KHZG werden notwendige Investitionen in eine modernere und zukunftssichere digitale Ausstattung von Krankenhäusern gefördert. Neben der Digitalisierung der Klinikprozesse ist ein weiteres Ziel die Verbesserung der Zusammenarbeit der gesamten Healthcare Wertschöpfungskette (Kliniken, niedergelassene Ärzte, Therapeuten, Apotheker und Patienten). Als KHZG - zertifizierter Dienstleister kümmern wir uns um Ihre Digitalisierung.
Unsere Beratungsleistungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
- Bestandsaufnahme in den Bereichen
- Infrastruktur
- LAN Umgebung
- Servertechnologie
- Storage
- Sicherheitssysteme
- Bereits eingesetzte Software
- Fachanwendungen
- KIS
- PACS
- PDMS
- AIMS
- usw.
- Allgemeine Anwendungen
- Groupwaresysteme
- Fibu
- Facility Management
- usw.
- Fachanwendungen
- Infrastruktur
Berücksichtigung aller Felder des Klinikbetriebs
- Medizin
- Pflege
- Verwaltung
- Technischer Betrieb
Erstellung einer Vorkalkulation der nötigen Aufgaben und Projekte
Festlegung und Darstellung der Digitalisierungsschritte in Abhängigkeiten von
- Zeit
- Bestandstechnologien
- Abhängigkeit zu anderen (Digitalisierungs-)Projekten
- Aktualisierung der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme
- Patientenportal für digitales Aufnahme- und Entlass-Management
- Strukturierte, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- Automatisiertes, klinisches Entscheidungsunterstützungssystem
- Digitales Medikationsmanagement
- Krankenhausinterner, digitaler Prozess zur Anforderung von Leistungen
- Strukturierte Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser, z.B. über ein Cloud Computing-System
- Online-basiertes Versorgungsnachweissysteme für Betten
- Telemedizinische Netzwerkinfrastruktur zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen; robotikbasierten Anlagen
- Organisatorische und technische Vorkehrungen für Informationssicherheit
- Anpassung von Patientenzimmern an die besondere Behandlungserfordernisse im Falle einer Epidemie
Hierzu werden die Projekte nach den Vorgaben der Fördermittelrichtlinien von uns ausgearbeitet, kalkuliert und in die Förderanträge eingebunden.
Die Projektausarbeitung berücksichtigt hier alle projektrelevanten Anforderungen an
- Infrastruktur
- Leistungsbeschreibung
- Inbetriebnahme-Prozedere
- Schulung
- Betrieb
Berücksichtigt werden neben den direkt dargestellten Digitalisierungsprojekten auch die Anforderungen an die
- notwendige Infrastruktur
- IT-Security
- die Usability
- die notwendigen „Randbedingungen“ (z.B. User-Zugang, Devices usw.)
- Betriebsvorgaben
Wir betreuen die Umsetzung des beantragten Projektes durch
- Konzeptentwicklung
- Erstellung des Leistungsverzeichnisses und des Lastenheftes
- Erstellung von rechtssicheren, öffentlichen Ausschreibungen nach VgV (vgl. auch Öffentliche Ausschreibungen nach VgV und UVgO)
Ergänzend dazu begleiten wir fachlich-fundiert und technisch-strategisch die Auftraggeber rund um die projektrelevanten Anforderungen und Parameter.
Wir unterstützen Sie bei dem Projektmanagement und der Umsetzung der Maßnahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
Auch in der letzten Stufe unterstützen wir Sie bei der Verteidigung des Projektes gegenüber den Fördergeldgebern. Hier leisten wir Unterstützung bei der Aufbereitung für die Nachweisführung.
Für jeden Fördertatbestand wird eine Dokumentation erstellt. Diese enthält alle Vergabeakten je Teilprojekt im Fördertatbestand und dokumentiert die Umsetzung, die Erfüllung der Muss-Kriterien, die Berücksichtigung der 15 % IT Security auf den gesamten Fördertatbestand sowie das Kosten-Controlling
Zu klärende interne Parameter
So attraktiv die Finanzierung der Digitalisierung in der ersten Betrachtung erscheint, müssen einige „interne Parameter“ bei den Kliniken beachtet werden.
- Wie hoch ist die „Eigenbeteiligung“ an den Projekten?
- Wer übernimmt die vom KHZG geforderten 30% „Eigenanteil“ (Land/Träger)?
- Stehen die internen Ressourcen für die Digitalisierungsprojekte bereit?
- Welche Folgekosten in Form von Serviceverträgen, Software-Assurance usw. fallen an?
- Passen die Folgekosten in das Budget des Hauses?
- Bestehen für die „Neuprojekte“ Abhängigkeiten zu den Bestandsstrukturen (neben den Bestandsapplikationen auch Rechenzentren oder Datenverteiler)
- Welche Veränderungen müssen vorgenommen werden und welche Auswirkungen hat dies auf den Betrieb der Klinik?
Berechtigter IT-Dienstleister
Die Eignung unserer Mitarbeiter als berechtigter IT-Dienstleister gem. § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) wurden vom Bundesamt für Soziale Sicherung überprüft und zertifiziert.
Themen-Interview
Jürgen Schilz, Geschäftsführer der HSP Beratungsgesellschaft mbH und der GPC GmbH im Interview zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).
Hier geht es zum Artikel „Die Zukunft der Krankenhäuser: Digital und vernetzt“ mit Dr. Michael Pauly